Politik

Teurer Wahlkampf für Güldener

Als Michael Güldener sich heraus nahm, sich über die 250 Wahlplakatbegrenzung im Wege des Bürgermeisterwahlkampfes hinweg zu setzen und Kritiker damit abtat, es gäbe eine weiche Grenze und man dürfe bis zu zehn Prozent mehr Plakate hängen, er habe die Plakate von einer Agentur hängen lassen und er habe Plakate über Nacht umgehangen und somit nicht nur betrogen sondern auch gelogen hat (IO berichtete), dachte er vielleicht, das Ordnungsamt sei dumm.
Doch das ist es gerade in Neuruppin nicht.
Das Ordnungsamt zählte in allen Ortsteilen die gehängten Plakate.
Weit über 300 gehängte Güldener-Wahlplakate waren in Neuruppin und den Ortsteilen zu finden, alleine 60 nur zwischen Bechlin und Alt-Ruppin.
Und dafür bekam Güldener jetzt die Rechnung.
1.000 Euro Sondernutzungsgebühr.
Nun könnte man meinen, Güldener würde sich damit zufrieden geben aber er fühlt sich nun auch noch zu unrecht behandelt und spricht auf der BVB Freie Wähler Seite von Wahlbehinderung durch die Stadtverwaltung.
Gleichzeitig kritisiert Güldener, die Begrenzung auf 250 Plakate sei in einer Flächenstadt viel zu wenig.
Dabei hat Güldener schon gefühlt jede zweite Strassenlaterne mit seinem Konterfei bedacht.
So erklärt Güldener noch, die Zeit von Golde sei abgelaufen und der Bürger solle Nico Ruhle wählen.
Er wirbt also darum, Rot gegen Rot zu tauschen, weil Güldener sein eigenes Fehlverhalten dem Bürgermeister zuschustern will.
Und doch erreichte er mit seiner verqueren Denkweise immerhin Platz drei in der Wahl zum Bürgermeister.

In einem Punkt hat Güldener jedoch recht und zwar was die Impressumspflicht angeht.
So wurde scheinbar irgendwann beschlossen, dass auf Wahlplakaten nicht nur das Impressum des verantwortlichen vorhanden sein muss, sondern auch die Druckerei mit Adresse angegeben sein muss.
Dies wäre sicher ein eindeutiger Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung und zudem auch eine verpflichtende Zwangswerbung, die mit Sicherheit rechtswidrig sein dürfte.