Pressefreiheit/RSF

Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Leider findet das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit auch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sehr oft und sehr schnell seine Grenzen.

So werden Presseanfragen an Stadt und Kreis nicht selten nur genehmen Medien beantwortet und Kommentare regelmässig mit negativen Begleitargumenten veröffentlicht, wobei der Kreis nach unserem Bericht über die nicht existente aber beworbene Covid-19 Notfallaufnahme uns jegliche zukünftige Zusammenarbeit rigoros abgekündigt hat. Zugleich wurde eine geplante Zusammenarbeit im Kreistag seitens CDU,SPD, Grüne und Linke mit genau dieser Begründung verhindert.

Es wurde zudem von Seiten der Mitarbeiter hiesiger Medien und Institutionen bereits mehr als einmal versucht, Druck aufzubauen und unsere Berichterstattung zu beeinflussen. So sollten wir zum Beispiel deutsche Straftäter erfinden, um nicht den Eindruck zu erwecken, die Gewalttaten, über die wir unter Nennung der Herkunft der Täter berichten, würden nur von Ausländern begangen.

Eine Vergewaltigung im Jahre 2017 im Buskower Weg an einer Deutschen durch einen 21 jährigen Eritreer wurde sogar im Wege der Volksverhetzung seitens der Staatsanwaltschaft verfolgt und mit einem Strafbefehl beendet. Im Jahre 2018 stellte sich dann aufgrund einer Berufungsverhandlung  heraus, dass es diese Vergewaltigung sehr wohl gab und in den lokalen Medien nicht nur vertuscht sondern vorsätzlich falsch berichtet wurde.

Um solche versuchten Einflussnahmen aufzudecken und darüber zu berichten, sind wir Mitglied bei
Reporter ohne Grenzen e.V.

Update zum 1.10.2022: Wir sind nicht mehr Mitglied bei Reporter ohne Grenzen. Die Gründe sind vielfältig. Zum einen hilft der RSF nur wohlgesonnenen (also linken) Journalisten in der Not. Den anderen hilft er gerade mal so, wenn man sie dazu förmlich zwingt. Der schlussendliche Grund war aber die Einstellung eines Pressereferendars, der zwar einen Vollbartflaum trägt aber darauf bestanden hat, ihn trotz männlichem Vornahmen mit “Es” anzusprechen. Dies hat er augenscheinlich so massiv durchgezogen, dass Mails nicht weitergeleitet wurden, in denen man die Anrede “Sehr geehrter Herr” genutzt hat.

 

 

Connection Information

To perform the requested action, WordPress needs to access your web server. Please enter your FTP credentials to proceed. If you do not remember your credentials, you should contact your web host.

Connection Type