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In-OPR stellt Landkreis Ultimatum – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat

Neuruppin – “Hiermit entziehen wir Ihnen die Akkreditierung und beantworten keine Fragen mehr!” Das waren die letzten Worte der Pressestelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, nachdem wir den Betrug in den Ruppiner Kliniken im Zusammenhang mit Covid-19 aufgedeckt haben.
Wir haben dieses Spielchen jetzt viel zu lange mitgespielt, doch mittlerweile sehen wir uns in unserer Arbeit behindert.
Die erste Aussage des Landkreises, vor vielen Jahren, war von einer Amtsleiterin wörtlich “Hier gilt nicht Ihr Gesetz, hier gilt, was wir Ihnen sagen!”
Und seit dieser Aussage, fällt immer wieder auf, in der Verwaltung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin scheinen immer noch alte SED Regeln ihre Anwendung zu finden.
Zuletzt als der Landkreis hiesigen Journalisten mit einer Klage gedroht hat, wenn diese nicht ihre Berichterstattung über 100 Corona positiv getestete Flüchtlinge unterlassen und sogar zurück ziehen.
Als Mitglied von Reporter ohne Grenzen, einem gemeinnützigen internationalen Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Beeinflussungen der freien Presse öffentlich zu machen und zu verfolgen, können wir uns dieses Schauspiel nun nicht mehr länger ansehen.
Im brandenburgischen Pressegesetz heißt es unter anderem

  1. Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen und demokratischen Staates.
  2. Die Freiheit der Presse unterliegt nur den Beschränkungen, die durch das Grundgesetz unmittelbar und in seinem Rahmen durch dieses Gesetz zugelassen sind. Sondermaßnahmen jeder Art, die diese Freiheit beeinträchtigen, sind verboten.
  3. Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.
  4. Die Behörden sind verpflichtet, den Vertreterinnen oder den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
  5. Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse überhaupt, an diejenige einer bestimmten Richtung oder an ein bestimmtes periodisches Druckwerk verbieten, sind unzulässig.

Dies werden wir nun durchsetzen. Die Pressestelle des Landkreises wurde von uns am 23. Januar 2021 Abends aufgefordert, die Blockadehaltung gegen uns aufzugeben und uns dies schriftlich zu bestätigen. Mit fruchtlosem Ablauf des 26.01.2021 werden wir eine entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat OPR, Ralf Reinhard (SPD) , Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ministerium für Inneres Brandenburg zu diesem Thema einlegen.