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Buskow, Hilfeschreie in der Nacht

Buskow – Der seit April 2019 anhaltende Nachbarschaftsstreit in Buskow nimmt immer gewalttätigere Formen an.
Heute Nacht um vier Uhr drehte die Familie G. ihre Musik wieder auf eine Lautstärke um den gesamten Dorfkern zu beschallen, was bei der Nachbarin A. (54), die noch vom Vorfall der letzten Woche (IO berichtete) traumatisiert ist, zu einem Rückfall führte.
Da auf Klopfen und Klingeln seitens Frau A. niemand öffnete, versuchte sie über die Straße an das Fenster zu klopfen.
Doch offenbar wurde hierauf bereits gewartet, denn der Lebensgefährte aus der Nachbarwohnung riss das Fenster auf, sprang aus selben des ebenerdig gelegenen Zimmers und prügelte auf die Nachbarin ein.
Durch die Hilfeschreie geweckt, stürmte ein Anwohner auf die Straße, der die auf dem Boden liegende Frau und den einschlagenden Nachbarn sah und eilte zu Hilfe.
Der Lebensgefährte von G. ließ von Frau A. ab und kletterte durch das Fenster zurück in die Wohnung, woraufhin die stark alkoholisierte Mieterin G. in Erscheinung trat, den Helfer anspuckte und mit allen Schimpfwörtern bedachte, die in der Region bekannt sind.
Wieder einmal kam die Polizei (Einsatz Nummer 24 in 56 Wochen) und der Rettungswagen zum Einsatz, doch die verletzte Frau A. wollte nicht wieder ins Krankenhaus.
Diverse blutende Wunden wurden vor Ort versorgt, ein Feilchen und ein Cut über dem linken Auge werden länger sichtbares Zeichen dieser Nacht sein.

Die regelmäßige nächtliche Randale geht immer wieder von Familie G. aus und nicht nur die Nachbarin A. wird davon gestört.
Doch eine Abhilfe scheint es nicht zu geben.
Weder Ordnungsamt, Polizei noch Staatsanwaltschaft fühlen sich verantwortlich, denn alle halten es nur für einen bloßen Nachbarschaftsstreit, der es aber nach Angaben der Anwohner nicht ist.
Seitens anderer Nachbarn ist nur zu hören, man könne eh nichts machen, man müsse wohl oder übel damit leben und hoffen, dass Familie G. irgendwann wieder auszieht.

Update 21.05.2020, 18:00

Gegen 13:00 Uhr kam es zu einem neuen Polizeieinsatz. Familie G. fühlte sich nun bewogen, Vatertag zu feiern und lud dazu den Ex-Mann von Frau G. zum gemeinsamen trinken ein. Im Verlaufe der Feierlichkeiten wurde der gesamte Dorfkern beschallt, woraufhin andere Einwohner von Buskow die Polizei riefen.
Diese stürmten mit sechs Beamten die Wohnung und lösten die Feier auf.
Der Ex-Mann als auch der Lebensgefährte waren der Auffassung, man dürfe am Herrentag die Musik so laut aufdrehen, wie man will.
Der ebenfalls in Buskow lebende Ex-Mann G. wurde von der Polizei nach Hause geschickt, jedoch war dieser so betrunken, dass er unterwegs auf der Straße einschlief. Somit eskortierten zwei Beamte ihn bis nach Hause.

Frau A. möchte nun aus Buskow wegziehen und sucht eine neue Bleibe.