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Reisefreiheit – OPR scheitert auch in Revision – Klatsche für Landrat

Als Landrat Ralf Reinhardt (SPD) die Grenzen zum Landkreis schloss, war der Ärger schon vorprogrammiert. Nicht nur die Landräte ringsherum echauffierten sich über die künstlich hochgezogene Mauer um OPR, auch Ministerpräsident Woidke äusserte seinen Unmut.

Im weiteren Verlauf klagten zwei Berliner gegen das Einreiseverbot, denn sie besitzen einen Kleingarten im Kreis.

Das Verwaltungsgericht Potsdam watschte Reinhardt ab und erklärte das Einreiseverbot für nicht rechtens.

Wie üblich ging der Kreis in Revision und kassierte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die nächste Klatsche.

Das OVG teilte mit, die Anordnung des Kreises werde sich in der Hauptsache voraussichtlich als rechtswidrig erweisen. Die vom Gesundheitsministerium erlassene Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus habe die notwendigen Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitung und zur Eindämmung des Virus für ganz Brandenburg konkretisiert. Dies lasse keinen Raum für eine Ergänzung durch einen einzelnen Landkreis.

Der Kreis habe nicht darlegen können, dass eine Ergänzung der landesweiten Regelungen im konkreten Fall wegen erheblicher örtlicher Besonderheiten erforderlich gewesen wäre. Es sei nicht zu erkennen gewesen, dass die medizinischen Versorgungskapazitäten im Landkreis signifikant ungünstiger seien als in anderen Landesteilen, so das Gericht.

Dies wäre auch schwerlich zu erklären gewesen, richten doch allein die Ruppiner Kliniken, zumindest offiziell, eine Corona-Station nach der anderen ein und kassieren fleissig Gelder vom Staat dafür. www.in-opr.de hatte ganz zufällig herausgefunden, dass die Situation in den Ruppiner Kliniken sich ganz anders darstellt als in der genehmen Presse, die nicht vorhandene Abteilungen bereits als voll ausgelastet darstellten. Bei 25 positiv getesteten Fällen im gesamten Kreis.

Das Urteil ist nicht anfechtbar.