Im Schnellverfahren abgeurteilt
Neuruppin – Heute kam es im Amtsgericht Neuruppin zu einem Prozess gegen gleich fünf mutmaßliche Straftäter. Eine Verfahrensform, wie man sie sonst nur aus den großen Strafprozessen wie jene nach der NS Zeit, dem Prozess gegen die RAF Führungsriege oder gegen andere Terroristengruppen kennt, wurde nun auch hier angewandt. Die vorsitzende Richterin begründete dies mit der Optimierung im Prozessablauf. Es ging bei diesem Verfahren um eine Gruppe von organisierten kriminellen, die am 21. Dezember 2021 in Rheinsberg gemeinschaftlich die Gesundheit anderer Menschen vorsätzlich dadurch gefährdete, indem sie sich zusammen rotteten und keine Atemschutzmasken trugen. Die andauernde Körperverletzung konnte erst durch den koordinierten Sondereinsatz, sowohl der Neuruppiner Polizei als auch der ersten Einsatzhundertschaft der Potsdamer Corona Schicht unterbunden werden. Weitere Polizeikräfte wurden rings um Neuruppin an strategisch wichtigen Orten positioniert, für den Fall der Eskalation durch die “Rheinsberger Terrorgruppe”, die massgeblich aus Rentnern aber auch aus Teilen der ganz normalen Bevölkerung bestand, um sich gegen die überbordenden Einschränkungen ihrer Grundrechte im Wege der grundgesetzlich zugesicherten Freiheit, sich friedlich unter freiem Himmel zu versammeln und gegen die Regierung zu demonstrieren.
“Die haben sogar eine Deutschlandfahne getragen! Sogar eine Deutschlandfahne!”
Polizeihauptkommissar Gollnick (44) aus Potsdam, der standesgemäß mit schwarzer OP Maske zur Verhandlung erschien, musste erst durch die Richterin aufgefordert werden, die Maske abzunehmen, da sie ihn sonst zu schlecht verstünde. Sichtlich schockiert erklärte Gollnick, er könne sich noch sehr gut an diesen Einsatztag vor fast neun Monaten erinnern. Es habe Personen in Rheinsberg gegeben, die Schilder trugen mit der Aufschrift “Maskenpflicht kacke” oder die sogar eine Deutschlandfahne getragen haben. Sogar eine Deutschlandfahne! Insgesamt 47 Personen seien vor Ort gezählt worden, aber man habe nur von 25 die Personalien feststellen können. “Wir konnten nicht jeden schnappen”, erklärte Gollnick. Auf die Frage, ob er wegen anderer Dinge überlastet gewesen sei, erklärte er, er sei der Einsatzführer gewesen und “Wer führen will, muss frei von Arbeit sein”, was zu Gelächter unter den Angeklagten führte.
Die waren mal in der gleichen Partei!
Zu verwunderten Blicken unter den Angeklagten führte der Auftritt des PHK Müller (39) der Neuruppiner Polizei, der den anwesenden Journalisten Klaus Baumdick mit einem wirklich langen und sehr bösen Blick strafte, während er den Weg von der Tür des Gerichtssaales zum Zeugenstuhl abschritt. Bei der Vernehmung kam er dann nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass der mutmaßliche Veranstalter der betreffenden Demo, M. Nehls, ein Bekannter des hier als Zuschauer und Journalist anwesenden Klaus Baumdick sei. “Immerhin waren die beiden mal in der gleichen Partei!”, wies er das Gericht auf diese vollkommen unnütze Erkenntnis hin, denn Baumdick war eben nur Zuschauer und überhaupt nicht verfahrensbeteiligt.
Persönliche Befindlichkeiten zwischen Polizisten und Bürgern sind in der hiesigen Region keine Seltenheit.
Man kennt sich halt und manch ein Polizist versucht, durch Seitenhiebe seinen Frust etwas zu mildern.
Wer sich nicht sofort von einer Demo entfernt, ist automatisch Teilnehmer!
Im Ergebnis wurden alle Angeklagten, die gegen ihre Bussgeldbescheide Widerspruch eingelegt hatten, verurteilt, die jeweils 100 Euro Bussgeld zuzüglich Kosten zu zahlen. Dabei legte die Richterin nochmal Wert darauf, zu erklären, dass man automatisch Teilnehmer an einer Demonstration ist, wenn man sich nur in der Nähe einer solchen aufhält und sich nicht umgehend entfernt. In Ostprignitz-Ruppin wurde mit dieser Erkenntnis wieder einmal bewiesen, ein Rechtsstaat definiert sich dadurch, dass der Staat recht hat.
So wurde Baumdick vor einigen Wochen vor dem gleichen Gericht wegen Volksverhetzung verurteilt, doch nicht wegen der angeklagten Aussage, zu der die Staatsanwältin ein gut fünfzehn minütiges, herzzerreissendes Plädoyer hielt, bei der das Gericht feststellte, es handle sich dabei tatsächlich nicht um Volksverhetzung, sondern deswegen, dass Baumdick von der Polizei angesprochen wurde, es würde nun gegen ihn ermittelt. Dies hatte Baumdick publik gemacht. Dies sei geeignet gewesen, die Demonstrationsteilnehmer gegen die Polizei aufzuwiegeln und somit Volksverhetzung. Gegen das Urteil hat Baumdick Rechtsmittel eingelegt.
Weitere Prozesse werden in den kommenden Wochen und Monaten vor dem Neuruppiner Amtsgericht folgen.