Ausschreitungen in Rheinsberg, erste Ergebnisse

Als um den 25. Juli 2020 in Rheinsberg Krieg zwischen Tschetschenen, Polen und Deutschen statt fand, wobei Kämpfer bis aus Hannover und Hamburg rekrutiert wurden (IO berichtete), waren einerseits die Aufregung aber auch die Verständniseinforderung seitens der links-rot-grünen Parteien groß.
Bunt sein heißt ja auch und vor allem, Krieg mit Waffengewalt gegen Deutsche in Deutschland ertragen zu müssen.

Nun wurde unter der Drucksache 7/1930 mit der kleinen Anfrage 758 der AfD Fraktion im Landtag Brandenburg nochmal nachgefragt.
Wir veröffentlichen die Drucksache an dieser Stelle ohne weitere Kommentare.

Landtag Brandenburg, Drucksache 7/19307. Eingegangen: 09.09.2020/ Ausgegeben: 09.09.2020 Kleine Anfrage 758
der Abgeordneten Lena Duggen (AfD-Fraktion), Wilko Möller (AfD-Fraktion) und Volker Nothing (AfD-Fraktion)
an die Landesregierung

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 676 –

Die gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Tschetschenen in Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin) im Zusammenhang mit dem extremistischen Personenpotential in Brandenburg.
Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage mitgeteilt hat, seien die beiden am 24.07.2020 in Rheinsberg wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Gewahrsam genommenen Syrer bereits polizeibekannt gewesen.
Außerdem gab die Landesregierung darin bekannt, dass es in Brandenburg -wie aber im Rheinsberg-Konflikt geschehen –
nicht übliche Polizeistrategie sei, Konflikte unter Einbeziehung von claneigenen „Friedensrichtern“ zu schlichten.
Insoweit seien aber die Verfahrensweisen zur Schlichtung von Streitigkeiten rechtlich umfassend geregelt.
Ferner liege der ausländerrechtliche Status noch nicht für alle am 23. und 24.07.2020 in Rheinsberg überprüften Personen vor.
Im Hinblick auf die bisherigen Straffälligkeiten von Tschetschenen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin seien insbesondere Gewalt-und Eigentumsdelikte sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis erfasst.
Seit der Inhaftierung von drei tschetschenischen Intensivtätern habe sich die Lage aber beruhigt.
Offen blieb aber die Frage, ob sich unter den Personen, die im genannten Zeitraum von der Polizei in Rheinsberg überprüft wurden, solche befanden, die den Behörden als islamistische Gefährder bekannt sind bzw. der islamistischen Szene zugerechnet werden können.
Im Übrigen würden detaillierte Entscheidungen für zukünftige Maßnahmen erst nach Abschluss der Ermittlungen sowie der Nachbereitung der Einsatzmaßnahmen getroffen. Das überrascht, denn am 05.08.2020 gab es bereits eine Veranstaltung, an der neben Vertretern der tschetschenischen Clangemeinschaft auch die Landtagspräsidentin, der Fraktionsvorsitzende der BVB/Freie Wähler im Landtag Brandenburg sowie die Vorsitzende des Migrations-und Integrationsrates Brandenburg teilnahmen. In dem auf Russisch und Tschetschenisch gedolmetschten Gespräch habe die Präsidentin des Landtags unter anderem für eine gute Ausstattung mit Integrationsmitteln geworben. Die Landesvorsitzende des Migrations-und Integrationsrates habe ferner vorgeschlagen, dass sich die Tschetschenen in einem Verein organisieren, um so staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Überdies habe man sich darauf verständigt, in Zukunft regelmäßig sogenannte Kulturfeste in Rheinsberg zu veranstalten, darunter wohl auch das islamische Zuckerfest, um der einheimischen Bevölkerung die tschetschenische Kultur näher zubringen.

1 Wir fragen die Landesregierung:
1.Wegen welcher Straftaten sind die beiden am 24.07.2020 in Rheinsberg in Gewahrsam genommenen Syrer bereits polizeibekannt gewesen?
(Bitte für jeden einzeln nach Tatvorwurf, Tag und Ort der Tat sowie dem aktuellen Verfahrensstand ausweisen.)

2.Welchen ausländerrechtlichen Status haben die beiden Syrer?

3.Sind diese beiden Syrer in Rheinsberg gemeldet?

4.Auf welcher Rechtsgrundlage wurde ein tschetschenischer „Friedensrichter“ zur Streitbeilegung von der Polizei hinzugezogen?

5.Woher kam der Kontakt der Brandenburger Polizeibehörden zu diesem Berliner „Friedensrichter“ aus Clankreisen?

6.Gibt es eine Art Datenbank für Streitschlichter aus anderen Kulturkreisen, auf die die Brandenburger Polizei zurückgreifen kann, wenn Konflikte mit ausländischen Personen entstehen, für die staatliche Repressionsmittel ohne Belang zu sein scheinen?

7.Welche Kosten sind für das Land Brandenburg für den Einsatz des „Friedensrichters“ sowie für den Dolmetscher angefallen, der in das Streitschlichtungsgespräch einbezogen werden musste?

8.Warum ist der ausländerrechtliche Status für alle am 23. und 24.07.2020 in Rheinsberg überprüften Personen nach nunmehr über einem Monat nach den Ereignissen noch immer nicht bekannt?

9.Welche Erkenntnisse gibt es insoweit nach jetzigem Stand hinsichtlich des ausländerrechtlichen Status dieser Personen? Befanden sich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer unter ihnen? (Bitte näher ausführen.)

10.Welche Straftaten wurden durch Polizei und Staatsanwaltschaft bislang von den drei tschetschenischen Intensivtätern erfasst?
(Bitte für jeden Einzelnen nach jeweiligem Tatvorwurf, Tag und Ort der Tat sowie dem aktuellen Verfahrensstand ausweisen.)

11.Aus welchen Gründen wurden die drei tschetschenischen Intensivtäter nun von welchem Gericht zu welchen Freiheitsstrafen verurteilt und wo sitzen sie ihre Haftstrafen ab?

1Vgl. https://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Rheinsberg/Nach-Massenschlaegerei-Rheins-berg-will-einen-Beirat-fuer-Integration, zuletzt aufgerufen am 04.09.2020 um 08:44 Uhr und https://peter-vida.de/news/gemeinsam-fuer-verstaendigung-und-friedlichkeit-in-rheinsberg-grosse-zusammenkunft-politi-scher-vertreter-bringt-fortschritt/, zuletzt aufgerufen am 04.09.2020 um 09:10 Uhr.

Landtag BrandenburgDrucksache 7/1930-3-12.Welchen ausländerrechtlichen Status haben diese drei tschetschenischen Intensivtä-ter?13.Waren diese drei Personen bis zu ihrem Haftantritt in Rheinsberg gemeldet?14.Warum konnte die Frage, ob sich unter den Personen, die am 23. und 24.07.2020 von der Polizei in Rheinsberg überprüft wurden, solche befanden, die den Behörden als islamistische Gefährder bekannt sind bzw. der islamistischen Szene zugerechnet wer-den können, bislang noch nicht geklärt werden und wann ist diesbezüglich mit konkre-ten Ergebnissen zu rechnen? (Sofern nunmehr bereits Teilergebnisse vorliegen, bitten wir, diese mitzuteilen.)15.Unterstützt die Landesregierung die von der Landtagspräsidentin und der Vorsitzen-den des Landesintegrationsrates vorgebrachten Ideen, ethnokulturellen Konflikten in Rheinsberg dahingehend die Grundlage zu nehmen, indem der einheimischen deut-schen Bevölkerung die tschetschenische Kultur einschließlich des Islams durch Ver-anstaltungen nähergebracht werden soll und die tschetschenische Gemeinschaft ih-rerseits durch die Gründung eines Vereins und die Inanspruchnahme von Fördermit-teln dazu in die Lage versetzt wird, ihre kulturelle Parallelgesellschaft weiter zu festigen und sie dadurch auch noch weiter zu einer Abgrenzung von der deutschen Kultur zu ermutigen

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