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OPR verhängt Einreiseverbot aus touristischen Zwecken

Neuruppin – Wie heute die Kreisverwaltung mitteilte, tritt ab sofort ein Einreiseverbot aus touristischen Zwecken in Kraft.

Hierzu erklärt der Landrat Ralf Reinhardt (SPD):

Reisen aus privatem Anlass

  1. Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landkreises Ostprig-nitz-Ruppin sind untersagt.
    Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit-, Urlaubs- oder Erholungszwecken sowie zu Fortbildungszwecken unternommen werden.
    Dazu zählen ausdrücklich auch nur vorübergehende Kurzaufenthalte z.B. am Wochenende oder einzelnen Tagen in allen Formen von
    Unterkünften wie insbesondere Wochenendhäusern, Datschen, Bungalows, Gehöften, Häusern, Wohnungen und mobilen Objekten wie z. B.
    Reisen mit Wohnmobilen und Campinganhängern sowie Booten bzw. Hausbooten.
  2. Reisen in das Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind untersagt.
  3. Reisende, die sich bereits im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin aufhalten, haben bis spätestens zum 28. März 2020 ihren Aufenthalt zu beenden und abzureisen.
  4. Ausnahmen von dem Verbot in Ziffer 1 kommen für Anlässe in Betracht, bei denen die Anwesenheit der reisenden Personen zwingend erforderlich ist (z.B. Bestattungen).
  5. Von dem Verbot in Ziffer 1 nicht erfasst sind:
    -Personen, deren erster Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt,
    -Personen, deren zweiter Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt und dessen Nutzung für die Ausübung einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbständigen Tätigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zwingend erforderlich ist,
    -Personen, die ihrer erwerbsmäßigen bzw. selbständigen Tätigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nachgehen und dafür auf Verlangen einen schriftlichen Arbeitsauftrag mit Angaben zu Arbeitsort und -zeit nachweisen können.