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Wir wollen Licht! Fehrbelliner gegen Dunkelheit

Die Gemeindevertreter von Fehrbellin hatten am 01.09.2022 beschlossen, die Straßenbeleuchtung bis auf winzige Ausnahmen an Unfallschwerpunkten in der Nacht abzuschalten. Damit wollte man einen Teil zur Energieeinsparung beitragen. Doch die Volksvertreter vertreten dabei, wie so oft, nicht den Willen des Volkes. Um sich Ärger vom Hals zu halten, soll der Bürgermeister von Fehrbellin, Mathias Perschall (SPD), sogar offensiv seine Bürger anlügen und schiebt alle Schuld auf den Landrat. Doch was bringt die Verdunkelung wirklich? Nicht so viel, wie die roten und grünen Volksvertreter den Bürgern Glauben machen wollen.

In der Sitzung vom 01. September 2022 stellte Martin Schröter (41, Grüne) den Antrag, die Straßenbeleuchtung zwecks Energieeinsparung in der Zeit zwischen 23:00 und 04:00 Uhr abzuschalten. Dieser Antrag wurde mit sieben von zehn Stimmen angenommen. Die Verdunkelungsaktion soll bis zum 30. Juni 2024 bestehen bleiben. Die Gemeindevertreter erhoffen sich dadurch, besonders zu glänzen. Sind sie doch von nun an eine gute Gemeinde, die Wert auf Energieeinsparung setzt. Doch das eine solche Aktion nicht ohne Gegenwehr der Einwohner stattfinden dürfte, haben die Gemeindevertreter wohl nicht bedacht. Denn schließlich, und das wissen wir alle spätestens seit dem Corona Jahr 2020, ist jeder Kritiker der Regierung ein Nazi, Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker. Und überhaupt, wer keine Energie einspart, ist sowieso AfD Wähler und mit denen spricht man hier grundsätzlich nicht.

Bürgermeisterbüro: “Das ist eine Anordnung des Landrats”

Doch im Bürgermeisterbüro macht man es sich noch einfacher. Beschwerden aus der Bevölkerung werden ganz einfach mit der Aussage abgewiegelt, die Lichtabschaltung würde auf Weisung des Landratsamtes erfolgen. Dort weiß man aber von einer solchen Anweisung gar nichts.
Und das erzürnt die Einwohner der Gemeinde Fehrbellin noch mehr. Schließlich kämpft man hier ständig gegen Kriminalität von außen. Direkt an der A24 gelegen, ist die rund 270 Quadratkilometer große und dabei lediglich von nicht ganz 9.000 Einwohnern bewohnte Gemeinde ein begehrtes Ziel für Räuber, Diebe und andere Verbrecher, die nur mal kurz von der Autobahn abbiegen, ihren Bruch machen und dann wieder auf der Autobahn verschwinden können. Und so ist die Angst jetzt noch größer, Opfer von Straftaten zu werden. Die Bauern der Umgebung stöhnen seit langem an den nächtlichen Diebstählen ihrer Millionen Euro teuren Landmaschinentechnik. Doch das ficht grüne Politik nicht an, schließlich geht es darum, Energie zu sparen. Doch wieviel Energie spart die Gemeinde denn nun wirklich? Und weil grüne Politiker bekanntermaßen die Wissenschaft für Teufelswerk halten, haben wir nachgerechnet.

So viel spart Fehrbellin wirklich

Die Gemeinde hat fast alle Straßenlaternen schon vor Jahren auf LED Technik umgerüstet. Eine solche Laterne hat im Durchschnitt eine Stromaufnahme von 16 Watt. Nicht ganz 2.000 solcher Laternen stehen im Gemeindegebiet herum. Bei fünf Stunden pro Nacht liegt die Stromaufnahme der Straßenlaternen also insgesamt bei 160 kWh pro fünf Stunden. Das macht auf ein halbes Jahr hochgerechnet etwa 29.000 kWh. Ein Verbrauch über den eine produzierende Firma nur müde lachen kann. Doch wie sieht es mit den Kosten aus? Als Großverbraucher haben Kommunen ganz spezielle Stromtarife. Wie dieser in der Gemeinde Fehrbellin genau aussieht, weiß man nicht, aber man kann davon ausgehen, die Gemeinde zahlt nicht mehr als 16 Cent pro kWh und damit keine 4.700 Euro für das ganze halbe Jahr, also gerade einmal 780 Euro im Monat oder anders ausgedrückt, für jeden Einwohner werden monatlich ganze 9 Cent eingespart.

Und das kostet es Fehrbellin

Auf die schnelle Rückfrage der Presse und aufgebrachter Einwohner, gab der Bürgermeister von Fehrbellin, Mathias Perschall (SPD), an, die Gemeinde werde jegliche Schäden, welche durch die Verdunkelung entstünden, ersetzen. Nun wäre Perschall kein guter Sozialdemokrat, würde er nicht von vornherein seine Lügen gut vorbereitet haben. Denn so kam es bereits in der Sitzung vom 24.11.2022 zu einer Erklärung der Ortsvorsteherin aus Linum, Frau Hütter, die von einer Einbruchsserie berichtet mit der Bitte, das Licht Nachts wieder einzuschalten. Dazu gibt sie eine Unterschriftenliste mit 140 Unterschriften, was jedem fünften Einwohner Linums entspricht. Das wird abgewiegelt, denn eine Einbruchsserie könnte man nicht an der Abschaltung der Straßenbeleuchtung ausmachen, heißt es ganz lapidar. Aus einem “Wir kommen für jeden Schaden auf” wird so kurzerhand ein “Welcher Schaden?”. Auch aus dem Ortsteil Brunne kommt Kritik gegen die Abschaltung, denn diese ist überhaupt nicht rechtmäßig, wie es bereits in der Sitzung am 20.10.2022 erläutert wurde. Eine Gemeinde darf nämlich nicht ohne weiteres Nachts die Straßenbeleuchtung abschalten. Doch nicht nur das. Jeder Einwohner einer Kommune wird bekanntermaßen kräftig zur Kasse gebeten. Neben Grundsteuer und Abfallgebühren werden neben vielen anderen Abgaben eben auch Gebühren für die Straßenbeleuchtung erhoben. Dabei handelt es sich um Zwangsabgaben, denn ein Bürger kann eben nicht selbst entscheiden, ob er Steuern und Abgaben zahlt oder nicht. Zahlt er nicht, kommt bald der Gerichtsvollzieher. Doch hier glaubt die Gemeinde Fehrbellin, zwar weiterhin Gebühren abkassieren zu dürfen, aber dafür nicht mehr liefern zu müssen. Eigentlich ist es kaum zu glauben, daß es noch keine Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hagelt. Stattdessen fragen andere Ortsvorsteher nach, warum auf den Sportplätzen unter Flutlicht (Verbrauch 8kW je Stunde pro Sportplatz) trainiert wird.

Die Angst vor Silvester

Die große Angst der Einwohner liegt jetzt in der Silvesternacht. Zwar soll das Licht dann etwas länger an bleiben, doch der Wahrheitsgehalt darf angezweifelt werden. Und so werden wir am ersten Morgen des Jahres 2023 sehen, ob und wieviel Schaden durch betrunkene und randalierende Personen entstanden sein wird. Denn in der absoluten Dunkelheit fühlt man sich eben sicherer, wenn man verbotenes tun will.

Wer Licht will, muss sich nun sein Eigenes mitbringen. Ortsdurchfahrt Langen um Mitternacht.

Die rechtliche Würdigung

Wie sich grüne und rote Politik in maßloser Arroganz über jegliche Gesetze hinwegsetzt, sehen wir tagtäglich landauf landab.
Ein Blick in das Straßengesetz zeigt hier klare Worte. Denn dort heißt es in Paragraph 41

Den Gemeinden obliegt es im Rahmen des Zumutbaren als öffentlich-rechtliche Pflicht, Straßen einschließlich Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten zu beleuchten

§41 Straßengesetz