Verstöße gegen Eindämmungsverordnung

OPR – Polizeibeamte stellten gestern während der Streife mehrere Verstöße gegen die aktuelle Eindämmungsverodnung des Landes Brandenburg fest. Insgesamt kam es zu neun Einsätzen, wobei eine Strafanzeige aufgenommen, 26 Ordnungswidrigkeiten eingeleitet und zehn Platzverweise ausgesprochen wurden.

In Wittstock teilte ein Bürger gegen 18.00 Uhr mit, dass es auf dem Marktplatz zu einer Ansammlung von zirka 40 Menschen gekommen war. Diese stellten offenbar mehrere Kerzen auf dem Platz ab. Beim Eintreffen der Beamten entfernten sich die Personen in unterschiedliche Richtungen. Von sieben Personen wurden die Personalien erhoben und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen. Am 06.01.2021 lag der 7-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Ostprignitz-Ruppin bei einem Wert von über 200. In Folge dessen ist eine Ansammlung von Personen im Sinne des Versammlungsgesetzes nicht erlaubt.

Inwieweit die Eindämmungsverordnung in ihrer derzeitigen Fassung überhaupt der bundesdeutschen Verfassung entspricht, ist strittig.
In jedem Fall lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund der Eindämmungsverordnung Widerspruch einzulegen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen.

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