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Mutmaßlicher Brandstifter gefasst

Neuruppin – Nach dem Brand einer Strohmiete am 16.11. zwischen Kantow und Gottberg wurden zivile Polizeibeamte auf einen Pkw aufmerksam, der sich mit hoher Geschwindigkeit vom Brandort entfernt hatte. Der Fahrer des Wagens beschleunigte trotz der durch die Polizeibeamten gegebenen Anhaltesignale. Letztlich konnte das Fahrzeug in der Hermann-Riemschneider-Straße in Neuruppin gestoppt und kontrolliert werden.

In dem Pkw befanden sich drei deutsche Männer im Alter von 19, 22 und 25 Jahren. Zudem konnten die Beamten Brandbeschleuniger im Fahrzeug fest- und sicherstellen. Die Drei wurden vorläufig festgenommen.

Der 19-Jährige war im Laufe der Ermittlungen der Kriminalpolizei der Direktion Nord zu einer Serie von Bränden im Stadtgebiet Neuruppin ins Visier der Beamten geraten. Für elf Brände an Fahrzeugen und Garagen ist er tatverdächtig. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin stellte gestern Haftantrag und der 19-Jährige wurde am Nachmittag einem Haftrichter im Amtsgericht Neuruppin vorgeführt. Der Richter verkündete Untersuchungshaft und der junge Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die beiden anderen Männer wurden mangels dringenden Tatverdachts wieder aus dem Gewahrsam entlassen.
Der 19-Jährige nach Auskunft der Polizei ist nicht angehöriger einer Feuerwehr und wird auch nicht in die Nähe einer Feuerwehr verortet, ist aber aufgrund anderer Delikte bereits polizeibekannt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei der Direktion Nord unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Neuruppin dauern an. Zu den dem 19-Jährigen vorgeworfenen Taten zählt auch der Brand eines Wohnmobils am 04.10. in der Regattastraße in Neuruppin, der als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft worden ist, da zwei Personen zur Tatzeit im Fahrzeuge geschlafen hatten. Der Brand am Pkw des Bürgermeisters am 20.10. kann bislang nicht der Serie von Bränden zugeordnet werden.

Zugleich wurde heute morgen ein Brand im Dachstuhl des Kornspeichers von Gut Gentzrode festgestellt.
Auch hier geht man von Brandstiftung aus. Unklar ist jedoch, ob es sich hier um den gleichen Täter handelt.